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Asbestsanierung nach TRGS 519

Asbestsanierung nach TRGS 519 beim Abriss / Abbruch von Gebäuden, beim Industrierückbau und bei der Demontage von Maschinen und technischen Anlagen

Asbestsanierung nach TRGS 519 - Technische Regeln für Gefahrstoffe bei Abbrucharbeiten, Sanierung oder Instandhaltung

Asbestsanierung nach TRGS 519 – Seit Anfang des 19. Jahrhunderts war Asbest ein zentraler Bestandteil bei allen Anstrengungen rund um den Brandschutz. Die natürliche Mineralfaser Asbest galt als unverzichtbar und wurde vielfach auch beim Bau von Gebäuden verwendet.

Heutzutage wird Asbest als Gefahrenstoff angesehen. Das Einatmen der Asbestfasern ruft schwerste Gesundheitsschäden hervor. Entsprechend ist die Verwendung mittlerweile europaweit verboten.

Dort, wo Asbestbestandteile bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen anfallen, müssen sie nach klar definierten Richtlinien (Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519) saniert und entsorgt werden.

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